Fachanwalt für Handelsrecht in Deutschland
Kaufleute und Händler gibt es bereits seit der Antike und dem Mittelalter. Das Handelsrecht gilt als das Privatrecht für Kaufleute. Im Mittelalter entwickelte sich ein Handelsstand, die Hanse, für deren Tätigkeiten zwingend Regeln einzuhalten waren. Bei der Hanse handelte es sich um einen Städtebund beziehungsweise eine Vereinigung von deutschen Kaufleuten. Ihr gehörten mehrere Seen- und Binnenstädte an. Die Hanse bestand bis in das späte 17. Jahrhundert hinein. Lange Zeit regelte die Hanse zwischen dem nördlichen … Fachanwalt für Handelsrecht in Deutschland weiterlesen
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