Treppenlift Krankenkasse erleichtert die Finanzierung
Dienstleistung

Finanzierung eines Treppenliftes über den Pflegekostenzuschuss Ihrer Krankenkasse

Der Treppenlift Krankenkasse ist wichtig, denn viele Menschen stellen sich die Frage, ob die Krankenkassen die Treppenlifte bezahlen. Die Pflegekasse zahlt generell der Krankenkasse einen Zuschuss für die pflegeversicherten Personen. Es müssen allerdings Voraussetzungen erfüllt werden. Nur den pflegebedürftigen Personen kann der finanzielle Zuschuss gewährt werden und es muss der Pflegegrad 1 oder auch höher dafür vorliegen.

Bei der Pflegekasse der Krankenkasse wird der Antrag auf den Pflegegrad gestellt. Der Antrag kann schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Formulare müssen meist ausgefüllt und unterschrieben werden. Ein unabhängiger Gutachter kommt dann für eine persönliche Begutachtung vorbei. Der Antrag sollte immer vor dem finalen Einbau von dem Treppenlift eingereicht sein.

Was ist bei dem Treppenlift Krankenkasse zu beachten?

Bei dem Treppenlift Krankenkasse ist immer wichtig, dass ein Kostenvoranschlag vorliegt. Es gibt viele Liftarten, welche gefördert werden und dazu gehören der Senkrechtlift, der Hublift, der Plattformlift oder der Sitzlift. Finanzierung oder Anschaffungsart haben auf den Zuschuss keinen Einfluss. Jeder kann deshalb den neuen oder gebrauchten Treppenlift Krankenkasse überlegen. Außerdem kann jeder den Lift leasen, mieten oder finanzieren. Erstellt werden meist die kostenlosen und unverbindlichen Angebote, welche bei der Pflegekasse eingereicht werden. Am besten werden mehrere Angebote eingeholt, denn es gibt durch verschiedene technische Lösungen oft Preisunterschiede.

Wichtige Informationen für den Treppenlift Krankenkasse

Treppenlift Krankenkasse erleichtert die Finanzierung
Ein, aus gesundheitlicher Notwendigkeit benötigter, Treppenlift, wird von der Krankenkasse finanziell bezuschusst

Bei einem vorhandenen Pflegegrad gibt es dann den gesetzlichen Anspruch auf das Pflegehilfsmittel. Durch die Kostenvoranschläge kann der Antrag auf den Zuschuss für die Wohnumfeldverbessernde Maßnahme gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt dabei meist formlos oder formal. Bei allen Krankenkassen sind die Erfolgsaussichten meist gut und es wird oft von der Krankenkasse dann ein positiver Bescheid erhalten. Es kann sich dann um BKK, HEK, Knappschaft, KKH, IKK, Techniker Krankenkasse, DAK, Barmer oder um die AOK handeln. Durch einen positiven Bescheid kann für den Treppenlift Krankenkasse der nächste Schritt unternommen werden. Der Treppenlift kann dann final eingebaut werden und die Originalrechnungen werden dafür gesammelt. Nach dem Einbau werden die Rechnungen dann bei der Pflegekasse eingereicht. Erfahren Sie mehr über das Thema Treppen.

Die Krankenkasse wird dann den Zuschuss für den Treppenlift erstatten. Bei einem Wohnungsumfeld wird der Zuschuss meist nur einmal gewährt und alle Maßnahmen bei dem Zeitpunkt von der Zuschussgewährung gelten als eine Maßnahme. Wenn sich der Gesundheitszustand dann allerdings ändert, können noch weitere Maßnahmen bezuschusst werden. Es muss somit bei dem Treppenlift Krankenkasse immer der Pflegegrad vorhanden sein, es muss immer um die Verbesserung von dem Wohnumfeld gehen und es muss eine Prüfung von der Notwendigkeit erfolgen. Pflegekassen sind generell sehr interessiert daran, dass die Personen möglichst lange Zeit zu Hause bleiben können. Der Zuschuss gestaltet sich deshalb oftmals eher unbürokratisch. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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